Rechts - Fragen

Sie haben den Spot über das Raubkopieren von Filmen im Kino vielleicht auch schon gesehen oder wurden durch ein nachgestelltes Fahndungsplakat irritiert, das Raubkopierer im Stile von Terroristen abbildet? Die Filmindustrie schlägt harte Töne an. Sie will und wird sich gegen die Schädigung durch illegalen Umgang mit ihren Medien massiv zur Wehr setzen. Die gesetzliche Grundlage dazu schuf der Bundestag mit seiner Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2003. Was in der Vergangenheit als schulische Grauzone existierte, muss jetzt in neuem Licht gesehen werden. Nichtwissen schützt dabei nicht vor Strafe.
Das Urheberrecht macht allen Lehrkräften für den Medieneinsatz im Unterricht (PDF-Datei) spezielle Vorgaben. Der Erwerb von Medien mit besonderen Aufführungsrechten (sog. V+Ö-Rechten zum Verleih und zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung) ist teuer und überfordert den einzelnen Schuletat. So kostet die DVD "Goodbye Lenin" im Laden 10 €. Medienzentren müssen für die V+Ö-Lizenz für nur drei Jahre 250 € bezahlen Eine didaktisch aufbereitete DVD liegt im Preis bei 350 €.
Ausführliche Informationen zu Fragen des Medieneinsatzes im Unterricht, zum Kopieren von Printmedien, zu den Regeln beim Erstellen von Schulhomepages und zum Einsatz von Podcasts und Filmen von Youtube gibt es auf der Webseite der "Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung".

Hätten Sie folgende Fragen gewusst?

  • Darf ich einen Artikel oder Grafik aus einer Zeitung, Zeitschrift bzw. Internet kopieren bzw. in ein Arbeitsblatt einfügen oder auf dem Schulserver speichern und im Intranet der Schule zugänglich machen?

    • Ja, jedoch Quelle angeben!
    • Nein, wenn dies ausdrücklich untersagt ist (insbesondere bei Internet-Quellen). Unbedingt im Impressum oder bei den AGBs nachsehen!

  • Darf ich eine Grafik, ein Foto, einem Text und/oder einem Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren?

    • Ja, bei Texten: Der Umfang darf im Lauf eines Schuljahrs 10 %, max. 20 Seiten, nicht überschreiten.

    • Nein, wenn im Lauf des Schuljahres größere Teile des Buchs oder Heftes kopiert werden. Dann muss das Buch oder Heft als Klassensatz gekauft bzw. die Genehmigung des Verlags eingeholt werden.

  • Darf ich ein Foto aus einem Schulbuch einscannen, das nicht in der Klasse eingeführt ist, es digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine passwortgeschützte Lernplattform den Schülern auch von zu Hause aus zugänglich ist?

    • Ja, jedoch Quelle angeben! Die Lernplattform darf nur einer einzelnen Klasse/Lerngruppe zugänglich sein.

  • Darf ich ein Foto aus einem Schulbuch einscannen, es digital speichern und in eine Aufgabe einbinden, die über eine passwortgeschützte Lernplattform mehreren Schulen und Lehrkräften zugänglich ist?

    • Nein, das ist eine Veröffentlichung. Für diese Nutzung braucht man die Erlaubnis des Verlags.

  • Darf ich ein Foto aus einem Kalender einscannen, als Bild-Datei auf einem USB-Stick speichern und über einen Beamer in der Klasse zeigen

    • Ja, jedoch Quelle angeben!

  • Darf ich ein Lernprogramm aus dem Internet herunterladen und im Unterricht einsetzen?

    • Nur, wenn es sich um OpenSource oder mit Creative Commons-Rechten ausgestattete Programme handelt und die Nutzung ausdrücklich erlaubt ist.

    • Nein, in allen anderen Fällen.

  • Darf ich eine Fernsehsendung (z. B. einen Tierfilm) aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?

    • Aufzeichnen schon, aber nicht einsetzen. „Tagesaktualität“ liegt hier in den seltensten Fällen vor.

  • Darf ich ein Musikstück in einem Internet-Portal (z. B. iTunes, Amazon) kaufen, herunterladen, auf einen USB-Stick speichern und im Unterricht einsetzen?

    • Ja, es handelt sich um ein gekauftes Medium.

  • Darf ich ein von mir selbst gestaltetes Arbeitsblatt an Kollegen weitergeben?

    • Ja, wenn alle Teile des Arbeitsblatts von Ihnen selbst stammen.

    • Nein, wenn das Arbeitsblatt Teile geschützter Werke enthält (z. B. fremde Grafiken, Fotos, Textauszüge).

  • Darf ich einen Videofilm aus dem Internet (z. B. YouTube) herunterladen, auf einem USB-Stick speichern und im Unterricht über einen Beamer wiedergeben? In meinem Unterrichtsraum steht kein (schneller, zuverlässiger) Internetanschluss zur Verfügung.

    • Ja, jedoch nur wenn der Anbieter der Internetplattform das Herunterladen ausdrücklich erlaubt, indem er z. B. einen „Download“-Button zur Verfügung stellt, und nur, wenn der Videofilm nicht „offensichtlich illegal“ hochgeladen wurde.

    • Nein, In allen anderen Fällen. Insbesondere ist das Speichern (= Kopieren) von Videos strafbar, die „offensichtlich illegal“ in ein Videoportal hochgeladen wurden. Das ist sehr häufig der Fall.

  • Darf ich in einer Lernplattform auf ein Video, ein Podcast im Internet verlinken?

    • Ja, wenn die externe Quelle in einem eigenen Fenster dargestellt wird und man sich vergewissert hat, dass der gewünschte Inhalt auch wirklich angezeigt wird.

    • Ebenso ist es möglich Videos, ein Podcasts zu einzubinden. Bei vielen Plattformen (Video-, Foto-Portalen, Kartendiensten) wird ein „Embedding-Code“ bereitgestellt. Diesen sollte man unbedingt verwenden, da nur so gewährleistet ist, dass das Einbetten in der vom Rechteinhaber erlaubten Form geschieht. Die Quelle wird dabei automatisch mit angegeben.
      Wichtig: Beim Einbetten übernimmt man die Haftung für ggf. illegale Inhalte der eingebetteten Seite, beim externen Link nicht.

Weiterführende Links

Medienpädagogischer Berater im Landkreis Miltenberg
https://www.felixbehl.de

Medienzentrum Landkreis Miltenberg
Telefon: +49 9371 501-460 oder -591
E-Mail: medienzentrum@lra-mil.de
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